Allgemeine Geschäftsbedingungen der GGEW net GmbH

 

1. Geltungsbereich

 

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Nutzung von Telekommunikationsverbindungen - insbesondere Verträge über die Zurverfügungstellung von Festverbindungen – und sonstige Leistungen der GGEW net GmbH (nachfolgend „GGEW net“) zwischen GGEW net und ihren Kunden. Soweit GGEW net für ihre Kunden Telekommunikationsdienstleistungen erbringt, werden diese im Folgenden auch als „GGEW net Dienstleistungen“ bezeichnet.

 

1.2  Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn GGEW net ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

 

1.3 Soweit die Regelungen in den Leistungsbeschreibungen für die einzelnen Leistungen der GGEW net von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, haben die Leistungsbeschreibungen vorrangige Geltung.

 

 

2. Zustandekommen des Vertrages

 

2.1 Der Vertrag kommt durch Unterschrift beider Vertragspartner oder mit dem Zugang einer Auftragsbestätigung der GGEW net oder durch Beauftragung über den Internetshop der GGEW net zustande. Es wird ausdrücklich auf das Recht des Kunden zum Widerruf seiner auf den Abschluss des Vertrages gerichteten Willenserklärung hingewiesen. Auf die Widerrufsbelehrung wird in den jeweiligen Vertragsformularen hingewiesen. Die GGEW net behält sich ausdrücklich vor, den Antrag auf Abschluss eines Vertrages aus wichtigem Grunde abzulehnen. Ein solcher wichtiger Grund liegt unter anderem in der Minderjährigkeit des Antragstellers und in der begründeten Vermutung des Verbreitung gesetzes- und oder sittenwidrige Inhalte über die Nutzung der Leistungen der GGEW net.

 

2.2 Soweit GGEW net das Zustandekommen des Vertrages von einer Grundstückseigentümererklärung gemäß § 10 Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV) abhängig gemacht hat, wird der Kunde im Fall eines Wechsels des Grundstückseigentümers oder sonstigen dinglich Berechtigten während der Laufzeit des Vertrages eine entsprechende Grundstückseigentümererklärung des neuen Eigentümers unverzüglich beibringen oder geeignete Vorkehrungen dafür treffen, dass die ursprüngliche Grundstückseigentümererklärung auch den neuen Eigentümer oder sonstigen dinglich Berechtigten rechtlich bindet. Sollte diese Erklärung binnen einer Frist von 12 Wochen nach Eigentumsübergang von dem ehemals dinglich Berechtigten bzw. Eigentümer nicht vorgelegt werden, hat dieser für den entstehenden Schaden Schadenersatz zu leisten.

 

2.3 Sollte das Datum des Vertragsbeginns oder des Vertragsendes nicht der erste Tag eines Monats sein, werden solche Monate tagesanteilig bezogen auf 30 Tage abgerechnet.

 

 

3. Allgemeine Rechte und Pflichten der GGEW net

 

3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen, der jeweiligen Leistungsbeschreibung der GGEW net, sowie den individuellen schriftlichen Vereinbarungen der Vertragspartner.

 

3.2 GGEW net wird den Kunden in jedem Fall bei bedeutsamen Leistungseinstellung oder -beschränkung in geeigneter Form über Art, Ausmaß und Dauer der Leistungseinstellung oder -beschränkung vorher unterrichten, soweit diese Leistungseinstellung oder -beschränkung vorhersehbar ist.

 

 

3.3 Die von GGEW net beim Kunden für die Bereitstellung des Anschlusses installierten und überlassenen Einrichtungen, Geräte, Software und Unterlagen bleiben dingliches und geistiges Eigentum der GGEW net, soweit kein Eigentumsübergang gesondert vollzogen oder vereinbart wird. Der Kunde darf die überlassenen Einrichtungen keinem Dritten überlassen und nur an den vereinbarten Standorten zu dem vertraglich vereinbarten Zweck nutzen. Der Kunde ist verpflichtet, die installierten Einrichtungen pfleglich und werterhaltend zu behandeln und vor dem unbefugten Zugriff und Eingriff durch Dritte zu schützen.

 

3.4 Soweit nicht anders vereinbart, ist GGEW net berechtigt, die in ihrem Eigentum befindlichen, verlegten technischen Einrichtungen, insbesondere verlegte Leitungen, nach ihrer Wahl nach Beendigung des Vertragsverhältnisses im Grundstück des Kunden kostenlos zu belassen oder zu entfernen. Etwaige Schäden die durch den vereinbarten und ordnungsgemäß erfolgten Einbau verursacht worden sind, berechtigen nicht zum Schadenersatz. Gleiches gilt für einen etwaigen Ausbau.

 

3.5 GGEW net wird Störungen des Netzbetriebes und/oder sonstige Leistungsstörungen im Rahmen der Vertragsvereinbarungen unverzüglich beheben. Über Störungen hat der Kunde GGEW net unverzüglich und schriftlich zu unterrichten.

 

3.6 Dem Kunden ist bekannt, dass Telekommunikationsdienstleistungen notwendigen Änderungen unterliegen, die durch technische Neuentwicklungen sowie gesetzliche und/oder behördliche Neuregelungen begründet sind. GGEW net behält sich daher vor, Service und Leistungen für den Kunden dem jeweiligen Entwicklungsstand im Telekommunikationsbereich anzupassen. Sonstige Änderungen an den GGEW net Dienstleistungen darf GGEW net nur vornehmen, soweit dadurch der Wert und die Tauglichkeit der Leistungen für den Kunden nicht eingeschränkt werden und dem Kunden hierdurch keine zusätzlichen Kosten entstehen.

 

 

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

 

4.1 Der Kunde stellt für Installation und Betrieb der den Vertragszwecken dienenden technischen Einrichtungen der GGEW net unentgeltlich und rechtzeitig eigene notwendige Einrichtungen, geeignete Aufstellungsräume bzw. Grundstücke sowie Elektrizität und Erdung zur Verfügung und hält diese für die Dauer des Vertrages im funktionsfähigen und ordnungsgemäßen Zustand. Der Kunde ermöglicht GGEW net und ihren Erfüllungsgehilfen den jederzeitigen Zutritt zu den technischen Einrichtungen zwecks Durchführung des Vertrages.

 

4.2 Der Kunde darf die GGEW net Dienstleistungen nicht zu gewerblichen Zwecken nutzen, wenn der Vertrag allein private Nutzungen beinhaltet.

 

4.3 Der Kunde darf die bereitgestellten GGEW net Dienstleistungen nur vereinbarungsgemäß und nach Maßgabe der Gesetze in der jeweils gültigen Fassung benutzen.

 

4.4 Der Kunde ist verpflichtet, den Anschluss bzw. die GGEW net Dienstleistungen nicht rechtsmissbräuchlich zu nutzen, insbesondere keine beleidigenden, verleumderischen, sitten- oder gesetzeswidrigen Inhalte über die von GGEW net überlassenen Telekommunikationswege zu verbreiten oder einer solchen Verbreitung Vorschub zu leisten, insbesondere indem der Kunde eine Zugriffsmöglichkeit mittels Hyperlink für Dritte eröffnet. In diesen Fällen ist GGEW net berechtigt ohne Ankündigung die Nutzungsmöglichkeit des Kunden sofort einzustellen. Der Kunde stellt GGEW net von allen eventuellen und tatsächlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der tatsächlichen oder angeblichen Verletzung der vorgenannten oder sonstigen Pflichten gegen GGEW net erhoben werden.

 

4.5 Der Kunde verpflichtet sich, keine Einrichtungen zu benutzen oder Anwendungen auszuführen, die zu Veränderungen an der physikalischen und eingerichteten bzw. bestehenden Struktur des GGEW net - Netzes führen können und/oder deren Verwendung in öffentlichen Netzen in der Bundesrepublik Deutschland nicht zulässig sind.

 

 

 

4.6 Erkennbare Schäden und Mängel an den auf dem Grundstück des Kunden bzw. des jeweiligen Eigentümers befindlichen Anlagen und Einrichtungen der GGEW net, sowie an den Abschlusseinrichtungen, sind vom Kunden unverzüglich der GGEW net mitzuteilen.

 

4.7 Der Kunde hat im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel und Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen. Der Kunde ist für sämtliche Beschädigungen und/oder Verluste der ihm von GGEW net überlassenen Anlagen und Einrichtungen verantwortlich.

 

4.8 Der Kunde hat GGEW net unverzüglich jede Änderung, die das Vertragsverhältnis betrifft, insbesondere seines Namens, seiner Firma, seines Wohn- oder Geschäftssitzes bzw. seiner Rechnungsanschrift, seiner Rechtsform, des gesetzlichen Vertreters und/oder seiner Rufnummer mitzuteilen. Schreiben an die zuletzt angegebene Adresse gelten nach 2 Tagen ab Übergabe an die Deutsche Post als zugegangen.

 

4.9 Vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 3.4 ist der Kunde verpflichtet, nach Beendigung des Vertragsverhältnisses sämtliche ihm überlassenen Einrichtungen, Geräte, Software und Unterlagen sowie etwaige Kopien davon an GGEW net zurückzugeben.

 

4.10 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, nach jedem Arbeitstag, an dem der Datenbestand durch ihn bzw. seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verändert wurde, eine Datensicherung durchzuführen, wobei Daten, die auf den Servern von GGEW net abgelegt sind, nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden dürfen. Der Kunde hat eine vollständige Datensicherung insbesondere vor jedem Beginn von Arbeiten von GGEW net oder vor der Installation von gelieferter Hard- oder Software durchzuführen. Der Kunde testet im übrigen gründlich jedes Programm auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation und bestätigt innerhalb von 2 Werktagen ab Nutzungsbeginn die uneingeschränkte und vertragsgemäße Nutzungsmöglichkeit, bevor er mit der operativen Nutzung des Programms beginnt. Dies gilt auch für Programme, die er im Rahmen der Gewährleistung und der Pflege von GGEW net erhält. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits geringfügige Veränderungen an der Software die Lauffähigkeit des gesamten Systems beseitigen kann.

4.11 Der Kunde verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden oder versenden zu lassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden E-Mails mit jeweils gleichem Inhalt massenhaft verbreitet werden (sog. "Spamming"). Verletzt der Kunde die vorgenannte Pflicht, so ist GGEW net berechtigt, den Tarif unverzüglich zu sperren. 

 

 

5. Überlassung an Dritte

 

Der Kunde darf Dritten ohne vorherige schriftliche Erlaubnis der GGEW net die GGEW net Dienstleistungen nicht zur Nutzung überlassen. Der Kunde ist zur Zahlung der Entgelte verpflichtet, die aus der Nutzung der GGEW net Dienstleistungen durch Dritte entstehen, soweit der Kunde diese Nutzung zu vertreten hat.

 

 

6. Termine und Fristen

 

6.1 Vereinbarte Fristen und Termine verschieben sich bei einem von GGEW net nicht zu vertretenden, vorübergehenden und unvorhersehbaren Leistungshindernis um den Zeitraum, für welchen dieses Hindernis andauert. Ein Anspruch auf Schadenersatz gegenüber der GGEW net wird hierdurch nicht begründet.

 

 

 

6.2 Die Bereitstellungsfristen verlängern sich unbeschadet der Rechte der GGEW net wegen Verzugs des Kunden mindestens um den Zeitraum, in dem der Kunde seinen Mitwirkungspflichten im Zusammenhang mit der Leistungsbereitstellung gegenüber GGEW net nicht nachkommt.

 

6.3 Gerät GGEW net mit der geschuldeten Leistung in Verzug, ist der Kunde nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn GGEW net eine vom Kunden schriftlich gesetzte angemessene Nachfrist von mindestens zwei Wochen nicht einhält.

 

 

7. Zahlungsbedingungen

 

7.1 Die vom Kunden an GGEW net zu zahlenden Preise bestimmen sich nach den jeweils gültigen Preisen bzw. Preislisten der GGEW net zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Dies gilt auch im Fall einer Änderung nach Ziffer 17 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

7.2 Monatlich zu zahlende nutzungsunabhängige und pauschale Entgelte sind nachträglich zu entrichten. Die Zahlungspflicht des Kunden beginnt mit dem Tag der ersten Bereitstellung der Leistung durch GGEW net. Sind monatlich zu zahlende Entgelte für Teile eines Kalendermonats zu zahlen, wird jeder Tag des Monats, für den eine Zahlungspflicht besteht, mit 1/30 des monatlichen Entgeltes berechnet. Alle übrigen Entgelte sind nach Leistungserbringung zu zahlen.

 

7.3  Sämtliche Entgelte werden mit Zugang der Rechnung fällig und zahlbar.

 

7.4 Soweit der Kunde GGEW net keine Einzugsermächtigung erteilt hat, muss der Rechnungsbetrag spätestens zehn Tage nach Zugang der Rechnung beim Kunden auf dem in der Rechnung angegebenen Konto der GGEW net gutgeschrieben sein. Hat der Kunde eine Einzugsermächtigung erteilt und weist das entsprechende Konto keine Deckung auf, hat der Kunde dadurch entstehende Kosten zu tragen.

 

7.5 Für die Feststellung des Datentransfervolumens entspricht ein Gigabyte eintausend Megabyte, ein Megabyte eintausend Kilobyte und ein Kilobyte eintausend Byte. 

 

 

8. Pflichtverletzungen des Kunden

 

8.1 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, wird GGEW net – vorbehaltlich weitergehender Ansprüche – Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe geltend machen. 

 

8.2 Der Kunde hat GGEW net alle Kosten zu ersetzen, die durch Nichteinlösung eines Schecks oder eine nicht eingelöste oder zurückgereichte Lastschrift entstehen.

 

8.3 Kommt der Kunde mit der Erfüllung seiner übrigen Pflichten in Verzug oder verletzt er diese vorsätzlich oder fahrlässig, kann GGEW net Ersatz für den ihr entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, verlangen.

 

8.4 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche der GGEW net wegen Verzugs des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, bleibt unberührt.

 

8.5 Verletzt der Kunde seine Pflichten aus Ziffer 4.4, Ziffer 4.5 und/oder 4.11, behält sich GGEW net das Recht vor, den Anschluss des Kunden ohne vorherige Ankündigung zu sperren.

 

8.6 Zahlt der Kunde auch nach Erhalt der Mahnung nicht innerhalb der 14-tägigen Frist, behält sich die GGEW net ebenfalls das Recht vor, den Anschluss des Kunden ohne vorherige Ankündigung zu sperren. Die Speerandrohung wird auch mit 14-tägiger Ankündigungsfrist mit der Mahnung ausgesprochen.

 

 

9. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

 

Gegen Ansprüche von GGEW net kann der Kunde nur mit Ansprüchen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis zu.

 

 

10. Höhere Gewalt / Leistungsverhinderung 

 

10.1 In Fällen höherer Gewalt ist GGEW net von der Leistungs- und Schadenersatzpflicht befreit, soweit und solange die Leistungsverhinderung anhält. Als Fälle höherer Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Arbeitskampfmaßnahmen, Unterbrechungen der Stromversorgung, behördliche Maßnahmen sowie Störungen von Telekommunikationsnetzen und Gateways, die nicht der Verfügungsgewalt der GGEW net unterliegen.

 

10.2 Für die Bereitstellung überregionaler und internationaler Telekommunikationsverbindungen nimmt GGEW net unter anderem auch Lichtwellenleiter und/oder Übertragungswege Dritter in Anspruch. Sofern diese Dritten ihre Leistungen auf Grund von Umständen, auf die GGEW net keinen Einfluss hat, einstellen, und entsprechende Ersatzleistungen zu angemessenen Bedingungen nicht kurzfristig beschafft werden können, ist GGEW net von ihrer Leistungspflicht befreit. In einem solchen Fall sind GGEW net und der Kunde berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus wichtigem Grund zu kündigen.

 

 

11. Gewährleistung

 

11.1 Soweit GGEW net dem Kunden Anlagen, Einrichtungen und/oder Teile derselben verkauft, hat der Kunde offensichtliche Mängel der gelieferten Sache innerhalb einer Frist von höchstens 7 Tagen ab Lieferung durch GGEW net schriftlich anzuzeigen, es sei denn, der Kunde ist Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Ist eine von GGEW net gelieferte Sache mangelhaft und wird dieser Mangel rechtzeitig gemäß Satz 1 angezeigt, so behält sich GGEW net vor, eine Nachbesserung oder eine Ersatzlieferung („Nacherfüllung“) durchzuführen. Sollte die Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist zweimal fehlschlagen, kann der Kunde wahlweise den Kaufpreis mindern oder hinsichtlich dieses Vertragsbestandteiles vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

11.2 Die Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Sache, es sei denn, der Kunde ist Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.

 

11.3 Ist eine von GGEW net überlassene Einrichtung mit einem Mangel behaftet oder fehlt eine zugesicherte Eigenschaft, so dass der vertragsgemäße Gebrauch der überlassenen Einrichtung nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird, hat der Kunde das Recht, von GGEW net die Mängelbeseitigung zu verlangen. Statt der Mängelbeseitigung kann GGEW net auch Ersatzeinrichtungen liefern. Die gesetzlichen Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.

 

11.4 Dem Kunden ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg des Internets in der Regel die Möglichkeit besteht, von in Übermittlung befindlichen Daten ohne Berechtigung Kenntnis zu erlangen. Dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf. 

 

11.5 So weit Daten an die GGEW net - gleich in welcher Form - übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Eine Sicherung der Daten auf den HighEnd- Servern kann durch die GGEW net nicht erfolgen, da diese ausschließlich durch die Kunden verwaltet werden. 

 

11.6 Der Kunde hat, sofern nicht gesondert beauftragt, keinen Anspruch auf eine eigene IP-Adresse, einen eigenen physischen Server für seine Inhalte oder eine ihm dediziert zugeordnete Bandbreite (Leitungskapazität für Datenverkehr).

 

11.7 GGEW net ist bemüht eine Erreichbarkeit seiner Server von 99% im Jahresmittel zu erreichen. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von GGEW net liegen (z. B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) über das Internet nicht zu erreichen ist. GGEW net kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern. 

 

 

12. Haftung

 

12.1 Für Schäden, die von GGEW net, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet GGEW net unbeschränkt. Dies gilt nicht für Vermögensschäden, die von GGEW net bei der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit grob fahrlässig verursacht werden. Für diese Schäden haftet GGEW net ausschließlich nach Maßgabe der Ziffer 12.2.

 

12.2 Für Vermögensschäden des Kunden, die von GGEW net, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren Erfüllungsgehilfen bei der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit fahrlässig herbeigeführt werden, haftet GGEW net bis zu einem Betrag von € 12.500 je Schadensfall. Sofern den Endkunden des Kunden aufgrund eines grob fahrlässigen Handelns oder Unterlassens seitens GGEW net oder ihrer Erfüllungsgehilfen Vermögensschäden zugefügt werden, haftet GGEW net außerdem bis zu einem Betrag von € 12.500 je Endkunde des Kunden. Gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten ist die Haftung von GGEW net auf € 2,5 Mio. je schadenverursachendes Ereignis begrenzt. Übersteigt die Summe der Einzelschäden, die aufgrund desselben Ereignisses zu zahlen sind, diese Höchstgrenze, wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht.

 

12.3 Für sonstige Schäden, die von GGEW net, ihren gesetzlichen Vertretern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen lediglich leicht fahrlässig verursacht werden, haftet GGEW net vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 12.1 nur für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) wobei ihre Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt ist. 

 

12.4 Im Übrigen ist die Haftung von GGEW net – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Regelungen, wie z. B. dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.

 

12.5 GGEW net haftet grundsätzlich nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen hinsichtlich deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität oder dafür, dass diese frei von Rechten Dritter sind, oder der Absender rechtswidrig handelt, indem er diese Informationen übermittelt.

 

 

13. Vertragslaufzeit und Kündigung

 

13.1 Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit dem vertraglich vereinbarten Termin. Fehlt es an einer solchen Vereinbarung, beginnt die Vertragslaufzeit mit dem Tag der ersten Bereitstellung der Leistung durch GGEW net, den die GGEW net 5 Werktage vorher schriftlich mitteilt.

 

13.2 Verträge, für die eine Mindestlaufzeit vereinbart worden ist, verlängern sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht einer der Vertragspartner den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit oder des Verlängerungszeitraums kündigt.

 

13.3 Verträge ohne Mindestlaufzeit können von beiden Vertragspartnern mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende gekündigt werden.

 

13.4 Das Recht der Vertragspartner, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

 

13.5 Ein wichtiger Grund für GGEW net liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde seine Vertragspflichten in erheblicher Weise verletzt. Dies gilt unter anderem auch für Manipulationen an den technischen Einrichtungen der GGEW net; sich die Vermögensverhältnisse des Kunden derart verschlechtern, dass eine ordnungsgemäße Aufrechterhaltung oder Fortführung seines Geschäftsbetriebes gefährdet oder nicht weiter möglich ist; der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der geschuldeten Vergütung oder in einem länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der der durchschnittlich geschuldeten Vergütung für die letzten zwei Monate entspricht, in Verzug gerät.

 

13.6 Ein wichtiger Grund für beide Vertragspartner liegt insbesondere dann vor, wenn Dritte ihre Leistungen gemäß Ziffer 10.2 einstellen. 

 

13.7Kündigungen bedürfen der Schriftform.

 

 

14. Vertraulichkeit

 

14.1 Die Vertragspartner verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses von der jeweils anderen Partei erlangten oder noch zu erlangenden und als vertraulich bezeichneten oder den Umständen nach als vertraulich anzusehenden Informationen vertraulich zu behandeln. Sie werden auch ihre Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen zur Vertraulichkeit verpflichten. Die Tatsache, dass zwischen den Vertragspartnern eine Geschäftsbeziehung besteht, ist keine vertrauliche Information.

 

14.2Die Verpflichtung aus Ziffer 14.1 gilt nach Beendigung des Vertrages für drei Jahre fort.

 

14.3 Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für solche Informationen, die a) dem Informationsempfänger nachweislich vor Kenntnisgabe durch den anderen Vertragspartner bekannt oder zugänglich gemacht waren; b) dem Informationsempfänger nach Kenntnisgabe durch den anderen Vertragspartner nachweislich auf rechtmäßige Weise durch Dritte bekannt gegeben werden, die keiner Geheimhaltungspflicht unterliegen; c) infolge von Veröffentlichungen oder aus anderweitigem Grund Gemeingut der Fachwelt waren oder nach Kenntnisgabe wurden.

 

14.4 Unbeschadet der vorgenannten Bestimmungen ist jede Vertragspartei berechtigt, ihren gesetzlichen Auskunftspflichten auch hinsichtlich der ihr überlassenen Informationen nachzukommen.

 

 

15.Domainnutzung

 

15.1 Die unterschiedlichen Top-Level-Domains ("Endkürzel") werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains, der zugehörigen Sub-Level Domains und der Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten aufgestellt. Soweit Top-Level-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten ergänzend die entsprechenden Vergabebedingungen. Soweit .de-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten neben den DENIC-Registrierungsbedingungen, die DENIC-Registrierungsrichtlinien sowie die DENIC-Direktpreisliste.

 

15.2 Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Domains wird GGEW net im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. GGEW net hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. GGEW net übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.

 

 

15.3 Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain durch den Kunden oder mit Billigung des Kunden beruhen, stellt der Kunde GGEW net, deren Angestellte und Erfüllungsgehilfen, die jeweilige Organisation zur Vergabe von Domains sowie sonstige für die Registrierung eingeschaltete Personen frei.

 

15.4 Der Kunde ist verpflichtet, GGEW net einen etwaigen Verlust seiner Domain unverzüglich anzuzeigen. Beabsichtigt der Kunde den Rückerwerb seiner Domain von einem Dritten, so ist er verpflichtet, GGEW net unverzüglich über die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Dritten zu unterrichten, Anfragen von GGEW net über den Stand der Verhandlungen mit dem Dritten zu beantworten und GGEW net das vorrangige Recht zum Rückerwerb für den Kunden einzuräumen, wenn und soweit dies die Interessen des Kunden nicht unbillig beeinträchtigt.

 

 

16. Lizenzvereinbarungen, Urheberrecht

 

16.1 Der Kunde erhält von GGEW net für die Vertragsdauer ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der Programme (Lizenz). Wird der Kunde von GGEW net für Mehrfachlizenzen des Programms autorisiert, so gelten die nachfolgenden Nutzungsbedingungen für jede einzelne dieser Lizenzen. Der Begriff "Programm" umfasst das Originalprogramm, alle Vervielfältigungen (Kopien) desselben sowie Teile des Programms selbst dann, wenn diese mit anderen Programmen verbunden sind. Ein Programm besteht aus maschinenlesbaren Anweisungen, audiovisuellen Inhalten und den zugehörigen Lizenzmaterialien. Im übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Programmhersteller. 

 

16.2 Der Kunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass jeder, der dieses Programm nutzt, diese Lizenzvereinbarung einhält. Der Kunde darf das Programm gleichzeitig nur auf einem Rechner nutzen. Eine "Nutzung" des Programms liegt vor, wenn sich das Programm im Hauptspeicher oder auf einem Speichermedium eines Computers befindet. Ein Programm, das lediglich zum Zwecke der Programmverteilung auf einem Netzwerk-Server installiert ist, gilt als nicht genutzt. 

 

16.3 Die von GGEW net erhobenen Lizenzgebühren richten sich nach der Häufigkeit der Nutzung (zum Beispiel Anzahl der Benutzer), den Ressourcen (zum Beispiel Prozessorgröße) oder einer Kombination aus beidem. Wird der Zugriff auf ein Programm durch ein Lizenzverwaltungsprogramm gesteuert, dürfen Kopien erstellt und auf allen Maschinen gespeichert werden, die unter Kontrolle dieses Lizenzverwaltungsprogramms stehen, jedoch darf die Nutzung nicht die Gesamtzahl der zulässigen Benutzer oder Ressourcen übersteigen. Einige Programme, die zur Nutzung zuhause oder auf Reisen vorgesehen sind, dürfen auf einem primären und einem weiteren Computer gespeichert sein, jedoch darf das Programm nicht auf beiden Computern gleichzeitig aktiv benutzt werden.

 

16.4 Der Kunde darf Datensicherung nach den Regeln der Technik betreiben und hierfür die notwendigen Sicherungskopien der Programme erstellen. Sofern das Handbuch auf Datenträger vorliegt, darf es auf Papier ausgedruckt werden. Der Kunde darf Urheberrechtsvermerke von GGEW net nicht verändern oder entfernen. Der Kunde ist nicht berechtigt, das Programm in anderer Weise als hierin beschrieben zu nutzen, zu kopieren, zu bearbeiten, zu übertragen in eine andere Ausdrucksform umzuwandeln (Reverse-Assemble-Reverse-Compile) oder in anderer Weise zu übersetzen, sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche Regelungen unabdingbar vorgesehen ist. Er ist nicht berechtigt, das Programm zu vermieten, zu verleasen oder Unterlizenzen zu vergeben.

 

16.5 Mit dem Ende eines zeitlich beschränkten Nutzungsrechtes oder mit Wirksamkeit einer Kündigung, erlöschen alle Nutzungsrechte an Programmen, eventuellen Kopien sowie schriftlichen Dokumentationen und Werbehilfen, die der Kunde von GGEW net erhalten hat. Der Kunde löscht alle gespeicherten Programme, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist, von seinen Computersystemen. Die übrigen vertraglichen Nebenpflichten des Kunden gegenüber GGEW net bestehen über eine eventuelle Kündigung oder eine Beendigung des Vertrages fort. 

 

16.6 Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine der in den Ziffern 6.1 bis 6.5 geregelten Pflichten verpflichtet sich der Kunde GGEW net unter Ausschluss der Einrede eines Fortsetzungszusammenhangs eine Vertragsstrafe von EUR 2.500,00 zu zahlen.

 

 

17. Datenschutz und Fernmeldegeheimnis

 

17.1 Rechtsgrundlage für den Umgang von GGEW net mit personenbezogenen Daten des Kunden sind u. a. das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das Telekommunikationsgesetz (TKG), die Telekommunika­tions-Datenschutzverordnung (TDSV) und das Teledienstdatenschutzgesetz (TDDSG). Personenbezo­gene Daten des Kunden werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Betroffene eingewilligt hat oder das BDSG, das TKG, die TDSV oder das TDDSG bzw. eine andere Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt.

 

17.2 Der Kunde ist verpflichtet, GGEW net schriftlich mitzuteilen, ob und inwieweit seine Daten verwendet werden sollen. Anderenfalls verwendet GGEW net die Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. GGEW net wird in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen auf die datenschutzrechtlichen Regelungen gesondert hinweisen.

 

 

18. Sicherheitsleistung

 

18.1 GGEW net ist berechtigt, sowohl vor Abschluss des Vertrages als auch während der Vertragslaufzeit von dem Kunden eine angemessene Sicherheitsleistung (Geldsumme oder Bürgschaft eines in der Europäischen Union ansässigen Kreditinstituts) zu verlangen, wenn zu befürchten ist, dass der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber GGEW net nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt. Die Höhe der Sicherheitsleistung richtet sich bei Vertragsabschluss nach den zu erwartenden Entgelten für einen Monat, während der Vertragslaufzeit nach dem durchschnittlichen Entgelt der letzten drei Monate vor Anforderung der Sicherheitsleistung.

 

18.2 GGEW net ist nicht verpflichtet, eine vom Kunden als Sicherheit hinterlegte Geldsumme zu verzinsen oder verzinslich anzulegen. 

 

18.3 GGEW net hat die Sicherheiten zurückzugeben, sobald die Voraussetzungen für die Sicherheitsleistung nicht mehr bestehen.

 

 

19. Vertragsänderungen Änderungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Preislisten und/oder der Leistungsbeschreibungen der GGEW net werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde ihnen nicht schriftlich widerspricht. Der Kunde wird in einem Mitteilungsschreiben auf diese Folgen gesondert hingewiesen. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Zugang des Mitteilungsschreibens zu erklären. Ein Sonderkündigungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, soweit die GGEW die Preise um nicht mehr als 4 % p.a. erhöht.

 

 

20. Anwendbares Recht/Gerichtsstand

 

20.1 Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstigen vertraglichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst.

 

20.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den Geschäftsbeziehungen ist für beide Seiten Bensheim, sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentliches Sondervermögen handelt. Die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem auf die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien anwendbaren Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

21. Schlussbestimmung

 

21.1 Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder eventuell ergänzender Vertragsvereinbarungen unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Das gleiche gilt für den Fall, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. Ferner sichern sich die Parteien zu, alle etwaigen Konflikte nach der Maßgabe der gegenseitigen kaufmännischen Loyalität zu lösen.

 

21.2 Die Vertragspartner können Rechte und Pflichten aus dem zwischen ihnen bestehenden Vertragsverhältnis nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des anderen Vertragspartners auf einen Dritten übertragen. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden.

 

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